Nürnberger Tribunal für deutsche politische Führung

Bekanntgabe
In diesem Jahr beabsichtige ich, die strafrechtliche Verfolgung der deutschen politischen Führung  einzuleiten. Ein zu diesem Zweck einberufene Strafgericht soll damit beauftragt werden, die Umstände der Wiederherstellung eines national-sozialistischen Regime und Wiedereinführung einer faschistischen Ideologie in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg (1939-1945) zu klären. Weiterhin sollen die Organisatoren und Fortsetzer dieser vorsätzlichen und verbrecherischen Handlung identifiziet werden, um sie zur Verantwortung zu ziehen. Das Strafgericht soll auch die Maßnahmenkatalog ausarbeiten, um eine Wiedergutmachung für die Betrfoffenen zu erwirken. Durch diese Maßnahmen sollen künftig das Machtergreifen und der Machtmißbrauch von national-sozialistisch gesinnten und kriminellen Personen ausgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit eines solchen Strafgerichts erscheint angesichts massiven staatlichen Terror gegen die Bevölkerung, rechtsstaatlicher Willkür, kriegerischer Außenpolitik, ökologische Verbrechen und der Versuche, ein faschistisches System global zu installieren, unzweifelhaft.
Das Strafgericht soll die Tätigkeit des Internationalen Militärgerichtshofs fortführen, und eine historische, ideologische und topologische Kontinuität wahren. Aus diesem Grund soll das Sitzungssaal des Justizpalastes, in dem die Prozesse des Internationalen Militärgerichtshofs zwischen 20.11.1945 und 1.10.1946  stattgefunden haben, dem Strafgericht zur Verfügung gestellt werden. Die zur Einberufung der bevollmächtigten Richter und organisatorischen Vorbereitung der Prozesse eingesetzte Komission soll u.a. klären, welche weitere Räume des Justizpalastes dem Gericht übertragen werden müssen. Die in dem Justizpalast untergebrachte Gerichte und Richter des Oberlandesgerichts, Landgerichts und Amtsgerichts werden der Komission und dem besagten Strafgericht untergeordnet, und werden verpflichtet, ihre bzw. seine Anweisungen zu befolgen und mit ihnen zu kooperieren. Weitere Zuständigkeiten und Befugnisse des Strafgerichts werden durch die Gründungskommission und die Richter an diesem Gericht bekanntgegeben.